Wissen
Cannabis Social Clubs, rechtlich Anbauvereinigungen, ermöglichen den gemeinschaftlichen und nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis.
Definition
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist im deutschen Recht eine sogenannte Anbauvereinigung. Das ist ein eingetragener, nicht-gewinnorientierter Verein oder eine Genossenschaft, deren Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an die eigenen Mitglieder für den Eigenkonsum weitergeben. Ein Verkauf an Dritte ist ausgeschlossen.
Der rechtliche Rahmen
Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Besitz und Konsum für Erwachsene unter Auflagen erlaubt. Die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben.
Mitgliedschaft
Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist nicht zulässig.
Welche Regeln gelten
Wie CannaCrew Clubs unterstützt
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